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WEWIRA Sicherheitsüberprüfungen nach BGV A3
Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BGV A3
Für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Krananlagen müssen die Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet werden. Hierzu bietet WEWIRA die klassische Kranprüfung nach BGV D6 seit vielen Jahren erfolgreich an.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung, welche seit einigen Jahren in Kraft ist, lassen viele Unternehmen die Krananlagen nun auch nach BGV A3 prüfen. Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
Sinn und Zweck der Prüfung ist es, Unfälle und andere Schäden zu vermeiden. Ein weiterer Aspekt ist der Versicherungsschutz. Denn jedes Jahr kommen selbst Menschen durch Stromunfälle zu Schaden. Auch wenn durch verschiedene Prüfungsordnungen die Anzahl der Unfälle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, darf kein Unternehmen hier säumig werden. Inzwischen ist die Prüfung nach BGV A3 und auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln der Betriebssicherheit zwingend erforderlich, die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gesetzlich festgeschrieben.
Die Prüfungsintervalle sind anders als bei der BGV D6 und BGG 905 (bekannt als UVV Prüfungen), welche jährlich mindestens einmal durchgeführt werden sollen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Es sind die Mindestfristen für ortsveränderliche Betriebsmittel (z.B. Laufkrane) von 2 Jahren einzuhalten. Wichtig ist hierbei, dass die Prüfung nach BGV A3 nicht die jährliche Prüfungspflicht nach BGV D6 (Unfallverhütungsvorschrift) ersetzt. Diese Prüfung ist weiterhin unabhängig durchzuführen.