WEWIRA Winterhoff GmbH
Röntgenstraße 19 - 42477 Radevormwald
Tel.: 02195 9121-0
Fax: 02195 9121-99
Email: [email protected]
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Generalüberholungen von Krananlagen und Hebezeugen
Generalüberholung von Krananlagen
WEWIRA bietet Ihnen sowohl die Berechnung des verbleibenden Anteils der Restlebensdauer als auch die Generalüberholung Ihrer Hubwerke an. Gerne beraten wir Sie über den wirtschaftlichsten Weg eine neue sichere Betriebsperiode mit einer Kranbrücke, die oftmals noch in gutem Zustand ist, zu realisieren.
Im WEWIRA-Repair-Center überholen wir auch alte Hubwerke und garantieren Ihnen über ein GÜ-Zertifikat die neue Lebensdauer. Sollte eine Überholung unwirtschaftlich sein, bieten wir Ihnen den Umbau Ihrer alten Krananlage auf ein neues, modernes Hubwerk an. Diese Maßnahme wird im Prüfbuch dokumentiert und falls erforderlich, durch einen Kransachverständigen abgenommen. Auf durch WEWIRA durchgeführte Überholungen und Reparaturen gewähren wir eine Mängelhaftungszeit von 12 Monaten. Darüber hinaus bieten wir auch komplette Kranüberholungen an (siehe Modernisierungen).
Bei fehlender Restlebensdauerberechnung oder Überschreiten der zulässigen Restlebensdauer kann der Versicherer im Falle eines Unfalls mit Personenschaden die Haftungsübernahme verweigern. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, kraftbetriebene Kranhubwerke mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu nehmen (BGV D8), es sei denn, es wird eine Generalüberholung durchgeführt - denn mit dieser beginnt eine neue sichere Betriebsperiode (Safe Working Period, S.W.P.).