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Abnahme

Erstabnahme von Krananlagen durch zugelassende Kransachverständige

Krananlagen müssen nach BGV D6 / BGR 500 vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen ermächtigten Kransachverständigen abgenommen werden. WEWIRA kann diese Prüfung anbieten und durchführen.

Weiterhin bietet WEWIRA fachgerechte und kompetente Beratung, in Zusammenarbeit mit Kransachverständigen, bei der Lösung sicherheitstechnischer Probleme.